Fair Play bei der Bayka

Whistleblower- / Hinweisgeberschutz

gem. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Sie haben Kenntnis oder Verdacht auf einen tatsächlichen oder potenziellen Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften, der mit der

  • Bayerische Kabelwerke AG,
  • Berliner Glasfaserkabel GmbH
  • Bayka Berlin GmbH oder
  • Bayka Color Farbkonzentrate GmbH

zusammenhängt oder von einem Lieferanten dieser Unternehmen verursacht wurde?
Der direkte Weg führte nicht zum Erfolg?
Dann melden Sie es hier:

Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen anonym zu melden. Das Meldesystem wird von dem unabhängigen Unternehmen People Intouch bereitgestellt.

Beispiele von Gründen für Beschwerden

  • Bestechung und Korruption
  • Diebstahl
  • Erhebliche negative Auswirkungen auf die Natur, wie Umweltverschmutzung, Ökosystemzerstörung und Entwaldung
  • Handlungen, die Menschenrechte verletzen, etwa durch Kinderarbeit, Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei
  • Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen
  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Verletzung der vereinbarten Arbeitszeiten
  • Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung

Voraussetzungen für eine gerechtfertigte Beschwerde

  • Richtigkeit der Angaben
  • keine Lösung über normale Gesprächskanäle möglich (Vorgesetzte, Personalwesen, Betriebsrat, …)
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