Produktübersicht Bayka
Die Bayka bietet ein breites Spektrum an Kabeln gemäß Bauproduktenverordnung aus vielen Bereichen der Kabeltechnik. Beginnend mit dem Bereich der Energiekabel der Euroklassen B2ca und Eca werden laufend weitere Energie-, Telekommunikations- und Signalkabel und Kabel für Industrie und Anlagenbau freigegeben und veröffentlicht.
Kabel und Leitungen werden in Euroklassen eingeteilt, von Fca (brennbar – erfüllt nicht die Anforderung an Brandschutzkabel) bis zu Aca (nicht brennbar). Die letztgenannte Klasse Aca entfällt in der Praxis, da hierzu für kunststoffisolierte Kabel keine Anwendungen und Produkte verfügbar sind.
Zusätzliche Eigenschaften (Rauchentwicklung/- dichte, Säureentwicklung/Korrosivität, Abfallen brennender Tropfen) ergänzen diese Klassifizierung. Die Angaben zu den Brandklassen sind bindend und werden über die sogenannte Leistungserklärung dokumentiert (Prüfung durch ein notifiziertes Prüfinstitut oder Zertifizierungsstelle und CE-Kennzeichnung).
Brandvergleich
Bayka nonfire Kabel B2ca vs. Kabel der Brandklasse Dca
Brandfortleitung nach 2 Minuten
Brandfortleitung nach 5 Minuten
Brandfortleitung nach 10 Minuten
Prüfungen von Halogenfreien, flammwidrigen Kabel
Normen DIN EN 50399 (VDE 0482-399)
Allgemeine Prüfverfahren für das Verhalten von Kabeln und isolierten Leitungen im Brandfall – Messung der Wärmefreisetzung und Raucherzeugung während der Prüfung der Flammenausbreitung – Prüfeinrichtung, Prüfverfahren und Prüfergebnis.
Ziel
Beurteilung des Brandverhaltens (optisch sowie über eine Analyse der beim Brand entstehenden Gase) und der Rauchentwicklung (optisch) von auf einer Kabelleiter aufgebrachten Kabelmuster.
Prüfbedingungen
- Auf einer Leiter aufgebrachte Kabelmuster werden in einer Brandkammer gebrannt
- Die entstehenden Abgase werden bezüglich ihrer Temperatur und ihres Sauerstoff- und Kohlendioxidgehalts analysiert, was Rückschlüsse auf die Wärmeentwicklung zulässt
- Eine im Abgasweg angebrachte Lichtstrecke erlaubt Aussagen über die Stärke der Rauchentwicklung
- Das Auftreten von abtropfenden / abfallenden brennenden Partikeln wird beobachtet
- Brandprüfung mit 20,5 kW oder 30,0 kW Leistung: Beflammungsdauer. 20 Minuten
→ Für das Erreichen der Euroklassen B2ca bis Dca notwendig
→ Bei Dca darf das Kabel komplett abbrennen
Kennzeichnung auf dem Kabel Kabel
Euroklassen B2ca und Cca:
Bayka nonfire B2ca
Bayka nonfire Cca
Euroklassen Dca und Eca
Bayka CPR Dca
Bayka CPR Eca
Zusatz auf dem Trommeletikett
Leistungserklärung DoP (Declaration of Performance)
*Die Leistungserklärungen können mit Hilfe der Referenznummer eingesehen werden, die auf Lieferschein, Rechnung und Trommeletikett zu finden ist.
Bitte geben Sie im nachstehenden Feld die Referenznummer ein. Sie finden die Referenznummer auf dem Trommelschild, Lieferschein oder Rechnung.
Schutzziel der Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Vermeidung der Gefahr für Leib und Leben
- Die Hauptgefahr bei einem Brand stellt der giftige Rauch dar. Die in ihm enthaltenen
Atemgifte (z.B.: Kohlenmonoxid, u.v.m.) führen bereits nach wenigen Atemzügen zur
Bewusstlosigkeit. > Die häufigste Todesursache sind Gas- oder Rauchvergiftungen - Die hohe Temperatur stellt eine weitere Gefahr dar. Sie kann einen Organismus sehr schnell zum Austrocknen bringen.
- Brände sind für zahlreiche Todesfälle verantwortlich, da ein Drittel der Brandfälle in Gebäuden entsteht.
Die durchschnittliche Zeitdauer von der Entstehung des Feuers bis zur Rauchgasdurchzündung:
- 1950: 15 Minuten
- 1985: 5 Minuten
- 2010: 3 Minuten
Die vorhandene Zeitdauer für eine mögliche Flucht hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verringert – aufgrund des Einsatzes von polymerbasierten Materialien und der beim Verbrennungsprozeß entstehenden toxischen Gase und höheren Temperaturen.
Vermeidung der Gefahr für Werte
- Primär besteht der Brandschaden aus den durch das Feuer vernichteten Sachwerte.
- Aber auch die Folgeschäden (Sekundärschäden) sind nicht zu übersehen.
Hierunter fallen Rauchschäden, Umweltschäden und Ausfallschäden. - Die gesamtwirtschaftlichen Kosten, die durch Brände entstehen, betragen etwa 1% des Bruttoinlandsproduktes.
Empfehlung von Brandschutzkabeln
Als Orientierung für die Wahl der Brandschutzklasse dient eine Tabelle des ZVEI-Fachverbands Kabel und isolierte Drähte, in der die Euroklassen den Gebäudeklassen nach Musterbauordnung (MBO) zugeordnet werden (Tabelle 2). Für Gebäude mit sehr hohem Sicherheitsbedarf wie Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten sowie generell für Fluchtwege empfehlen die Experten der Branche beispielsweise die Brandschutzklasse B2ca. Die Kabelindustrie rät bereits seit langem dazu, als vorbeugenden Brandschutz generell Brandschutzkabel einzusetzen. Seit mehr als 30 Jahren entwickeln die europäischen Kabelhersteller halogenfreie, flammhemmende Produkte, die nicht nur die Brandweiterleitung unterbinden, sondern darüber hinaus weniger dichten Rauch und weniger korrosive und toxische Rauchgase entwickeln. Im Brandfall bleibt mehr Zeit für die Evakuierung und auch die Sachschäden werden in vielen Fällen geringer ausfallen.
BauPVO Schulungsposter
Für die Wahl der Brandschutzklasse, der zusätzlichen Anforderungen sowie das brennende Abtropfen entwickelte die Bayka ein Schulungsposter – auf Basis der Empfehlung des ZVEI-Fachverband Kabel und isolierte Drähte.
Gerne senden wir Ihnen Ihr BauPVO-Schulungsposter zu.
Häufig gestellte Fragen:
Kabel E30 E90 Unterliegen Kabel mit Funktionserhalt E30, E90 der BauPVO?
Nein, sie unterliegen nicht der BauPVO:
Kabel gem. BauPVO erfüllen hohe Anforderungen an ihr Verhalten im Brandfall (reaction to fire).
Ziel ist es die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen.
Definiert werden neben der Brandfortleitung auch Hitze- und Rauchentwicklung, Acidität (Halogenfreiheit) und Abtropfen von brennenden Partikeln (und einige mehr).
Kabel mit Funktionserhalt beschreiben die Widerstandsfähigkeit der kompletten Kabelanlage im Brandfall (resistance to fire).
Ziel ist es die Funktion von Sicherheitseinrichtungen wie Alarm, Wegweiser und Löschanlagen auch im Brandfall zu gewährleisten.
Diese Kabel werden im System – also samt Befestigung – dahingehend geprüft, ob es in der geforderten Zeit einen Kurzschluss gibt.
Kabel mit Funktionserhalt haben somit eine ganz andere Zielsetzung und sind deshalb explizit aus der BauPVO ausgenommen (siehe DIN EN 50575 Abschnitt 1).
Was ist, wenn Kabel nur wenige Meter in (wenigen) Gebäuden fest verlegt werden? Fallen die auch unter die BauPVO?
Grundsätzlich gilt die BauPVO auch bei Verlegung von wenigen Metern innerhalb von Gebäuden. Es bleibt abzuwarten, wie diese Verordnung in den entsprechenden Landesbauordnungen umgesetzt wird. Wir warten auch auf die Vorgaben der Behörden.
Lagerbestände Was passiert mit der Ware, die z.Zt. auf dem Lager liegt? Ist diese von der Neuregelung ausgeschlossen?
Eine Leistungserklärung gem. Art. 4 EU-BauPVO muss für die ab 01.07.2017 in Verkehr gebrachten Produkte ausgestellt werden, unabhängig davon, ob es sich um Lagerbestände handelt.
Viele unserer Produkte wurden bereits geprüft. Zu den Produkten
Sie finden ihr gewünschtes Produkt nicht? Sprechen Sie uns an! Die Produktpalette wird laufend erweitert. Kontakt
NYM welche Euroklasse hat ein NYM (-O / -J)?
Praktisch alle Kabel mit PVC-Mantel können die Euroklasse Eca einhalten.
Die Hersteller müssen aber die entsprechenden Prüfungen bei einer notifizierten Stelle durchführen. Sie erkennen geprüfte Ware (spätestens ab 1.7.) am CE-Kennzeichen und der entsprechenden Leistungserklärung.
Auf alle Fälle müssen NYM gekennzeichnet werden, da diese Leitungen für den dauerhaften Einsatz in Bauwerken vorgesehen sind.